Nach Bereitstellung der standortbezogenen Rückmeldeberichte durch das IQTIG werten die Fachkommissionen die Ergebnisse aus. Gemäß DeQS-Richtlinie ist jedem Leistungserbringer bei Abweichung vom Referenzbereich eines Qualitätsindikators zunächst die Gelegenheit zur Stellungnahme zu ermöglichen. Das Stellungnahmeverfahren kann mehrstufig sein und Gespräche oder Begehungen beinhalten.
Die Antworten im Stellungnahmeverfahren werden den Fachkommissionen in klinikanonymisierter Form zur Verfügung gestellt und bewertet. Im Sinne des Datenschutzes bitten wir grundsätzlich um digitale patienten- und klinikanonymisierte Übersendung der Unterlagen.
Bitte denken Sie daran, uns Veränderungen der personellen Verantwortlichkeiten anzuzeigen, um Verzögerungen im Ablauf des Stellungnahmeverfahrens zu vermeiden. Um krankheits- und urlaubsbedingte Ausfallzeiten überbrücken zu können empfehlen wir den Einrichtungen dringend, mindestens zwei Verantwortliche zu benennen.
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