Zur Unterstützung bei der Erfüllung der Aufgaben richtet die LAG für jedes Qualitätssicherungsverfahren eine Fachkommission ein. Die Anforderungen an die fachliche Qualifikation der Mitglieder sind in den themenspezifischen Bestimmungen der einzelnen Verfahren festgelegt.
Die Aufgaben der Fachkommissionen sind insbesondere:
1. Prüfung der von der Bundesauswertungsstelle übermittelten Auswertungen sowie fachliche Bewertung im Hinblick auf Auffälligkeiten
2. Empfehlung der Einleitung sowie zur Art und Weise des Stellungnahmeverfahrens und dessen Zeitrahmen gegenüber der LAG bzw. der Bundesstelle
3. Bewertung der Ergebnisse des Stellungnahmeverfahrens
4. Empfehlung über den Abschluss des Stellungnahmeverfahrens oder die Einleitung von Maßnahmen, sowie Empfehlungen zum Zeitrahmen innerhalb dessen die Maßnahmen umgesetzt werden sollen gegenüber der LAG bzw. der Bundesstelle
5. Empfehlung eines geeigneten Verfahrens zur Überprüfung der Durchführung sowie des Erfolgs der Maßnahmen gegenüber der LAG bzw. der Bundesstelle.
Weitere Aufgaben können von ihnen im Rahmen der Umsetzung der durch die LAG oder die Bundesstelle beschlossenen QS-Maßnahmen übernommen werden. Hierzu zählt unter anderem die Durchführung kollegialer Beratung, von Kolloquien oder von Peer-Review-Verfahren.
Die Vereinbarung zur Geschäftsordnung der Fachkommissionen mit Geltung ab 01.01.2022 finden Sie hier.