Qualitätsbericht

Die LQS ist verpflichtet, die Daten des C-1 Teils des Qualitätsberichts der Krankenhäuser zu erstellen und bis zum 15.12. des dem Erfassungsjahr folgenden Jahres an die Annahmestelle der Qualitätsberichte des G-BA zu übermitteln. Dieser C-1 Teil beinhaltet die Dokumentationsraten der Verfahren sowie die Ergebnisse und Bewertungen des Stellungnahmeverfahrens ausgewählter Qualitätsindikatoren. Im Vorfeld erhalten die Einrichtungen Gelegenheit zur Kommentierung der Angaben. Die entsprechenden Dateien stellen wir den Einrichtungen über unser Portal zur Verfügung.