Im Zuständigkeitsbereich der DeQS-Richtlinie wird grundsätzlich von länderbezogenen Verfahren gesprochen die Zuordnung erfolgt laut § 2 Absatz 3 jeweils durch die themenspezifischen Bestimmungen nach Teil 2 der Richtlinie.
Die Umsetzung der länderbezogenen Verfahren (administrative Betreuung, Datenannahme für den stationären Bereich, Auswertungserstellung, Strukturierter Dialog) erfolgt auf Landesebene durch die Geschäftsstelle der Landesarbeitsgemeinschaft Thüringen (LQS). Im Verfahren der Externen stationären Qualitätssicherung ist die LQS der Hauptansprechpartner der medizinischen Einrichtungen vor Ort. Die Auswertungserstellung erfolgt durch das nach § 137 SGB V beauftragte Institut (IQTIG).
Die jeweils aktuell dokumentationspflichtigen Verfahren werden im Teil 2 (Themenspezifische Bestimmungen) der Richtlinie über Maßnahmen der Qualitätssicherung in Krankenhäusern bekanntgegeben.
Verpflichtend zu dokumentierende Verfahren der DeQS-RL für das Auswertungsjahr 2024 (EJ 2023) finden Sie hier.