Die Geschäftsstelle der Landesarbeitsgemeinschaft Thüringen mit Sitz in der Landesärztekammer Thüringen genießt organisatorische, fachliche und finanzielle Unabhängigkeit, unterliegt den Richtlinien des G-BA und ist ausschließlich an die Weisungen und Beschlüsse des Lenkungsgremiums gebunden.
Die Umsetzung des Verfahrens wird in der Richtlinie zur datengestützten einrichtungsübergreifenden Qualitätssicherung (DeQS) geregelt.
- DeQS - Richtlinie
Richtlinie zu planungsrelevanten Qualitätsindikatoren - plan. QI-RL
- Plan QI - Richtlinie
Qualitätssicherungs-Richtlinie Früh- und Reifgeborene - QFR-RL
- QFR - Richtlinie
Die Regelungen legen das Verfahren für die Erstellung, Übermittlung und Veröffentlichung sowie den Inhalt, Umfang und das Datenformat des jährlich zu veröffentlichen strukturierten Qualitätsberichts fest, Die Regelungen verpflichten jedes nach § 108 SGB V zugelassene Krankenhaus, einen Qualitätsbericht zu erstellen und zu übermitteln.
Die Rechtlichen Grundlagen des Verfahrens sind im SGB V festgeschrieben.
Folgende Paragraphen finden Anwendung:
- § 135a Verpflichtung der Leistungserbringer zur Qualitätssicherung
- § 136 Richtlinien des Gemeinsames Bundesausschusses zur Qualitätssicherung
- § 137 Durchsetzung und Kontrolle der Qualitätsanforderungen des Gemeinsamen Bundesausschusses
- § 137a Institut für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen
- § 108 Zugelassene Krankenhäuser
- § 299 Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung für Zwecke der Qualitätssicherung